Strompreiskompensation

Orientierung in einem dynamischen Förderumfeld – mit EnerNavi, Ihrem digitalen Energieberater

Die Strompreiskompensation (SPK) ist ein wichtiges EU-Förderinstrument für besonders stromintensive Unternehmen. Sie kompensiert einen Teil der indirekten CO₂-Kosten, die durch das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) entstehen und über den Strompreis an die Industrie weitergegeben werden. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen nachhaltig zu sichern. 

Mit der neuen Förderrichtlinie, gültig seit März 2024, haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert: 

  • Wegfall des bisherigen Selbstbehalts von 1 GWh 
  • neue Chancen durch die Super-Cap-Beihilfe 
  • Öffnung des Programms für kleinere Unternehmen 

 

Diese Neuerungen schaffen zusätzliche Spielräume für finanzielle Entlastung – erhöhen aber gleichzeitig die Komplexität im Antragsprozess. 

Wachsende Anforderungen, steigender Informationsbedarf

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind stromintensive Unternehmen aus bestimmten, international handelsexponierten Branchen gemäß der EU-Beihilfeleitlinien. Entscheidend ist, dass das Unternehmen einer förderfähigen Sektor- oder Teilsektorliste angehört und Strom im Produktionsprozess in erheblichem Umfang einsetzt.

Relevant sind die strombezogenen Emissionen, die indirekt durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) verursacht werden. Maßgeblich sind die tatsächlich verbrauchten Strommengen in förderfähigen Anlagen sowie branchenspezifische Emissionsfaktoren und Beihilfesätze, die jährlich angepasst werden.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verlangt eine umfassende Datengrundlage: Energieverbrauchsnachweise, Produktionsdaten, Prüfberichte sowie eine Bestätigung durch einen externen Prüfer. Der Antrag ist jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Änderungen der Richtlinie können zusätzliche Nachweise oder Fristverschiebungen mit sich bringen.

Die Förderhöhe hängt nicht nur von Verbrauch und Emissionsintensität ab, sondern zunehmend auch von der ökologischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Wer Energieeffizienzmaßnahmen umsetzt, Grünstrom bezieht oder Dekarbonisierungsstrategien nachweisen kann, profitiert von höheren Beihilfesätzen und vermindertem Kürzungsrisiko.

EnerNavi verschafft Überblick und zeigt Optionen. 

Als KI-gestützte Anwendung analysiert EnerNavi Ihre unternehmensspezifische Situation und liefert eine rechtlich fundierte Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Strompreiskompensation für Sie in Frage kommt.

Dabei berücksichtigt EnerNavi laufend alle aktuellen Vorgaben – von beihilferechtlichen Anforderungen über branchenspezifische Kriterien bis hin zu Fristen und Nachweispflichten.

Klare Einschätzung

zu Fördervoraussetzungen und potenzieller Anspruchshöhe

Systematische Analyse

Ihrer Ausgangsdaten (Stromverbrauch, Sektorzuordnung, Emissionsintensität, CO₂-Kostenanteile etc.)

Konkrete Handlungsempfehlungen

zur optimalen Vorbereitung der Antragstellung bei der DEHSt

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EnerNavi ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, liefert aber eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen – verständlich, aktuell und jederzeit abrufbar.