Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energieaudit: Pflicht?

Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der gleichen Herausforderung:
Besteht eine gesetzliche Pflicht zum Energieaudit – und wenn ja, was muss konkret getan werden?

Durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben sich die Anforderungen zuletzt deutlich erhöht. Nicht-KMU sowie Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWh müssen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 einführen. Doch der Weg dorthin wirkt oft komplex: Datensammlung, Verbrauchsanalyse, rechtliche Vorgaben, Fristen, Anforderungen an Auditoren – und ständig neue Gesetzesupdates.

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Häufig gestellte Frage

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 ist ein systematischer Prozess, bei dem der gesamte Energieverbrauch eines Unternehmens analysiert, Einsparpotenziale identifiziert und konkrete Empfehlungen zur Effizienzsteigerung entwickelt werden.
Nach deutschem Recht sind alle Nicht-KMU (also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme) zur Durchführung verpflichtet – sofern kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 besteht.