Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Energieaudit: Pflicht?
Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der gleichen Herausforderung:
Besteht eine gesetzliche Pflicht zum Energieaudit – und wenn ja, was muss konkret getan werden?
Durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben sich die Anforderungen zuletzt deutlich erhöht. Nicht-KMU sowie Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWh müssen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 einführen. Doch der Weg dorthin wirkt oft komplex: Datensammlung, Verbrauchsanalyse, rechtliche Vorgaben, Fristen, Anforderungen an Auditoren – und ständig neue Gesetzesupdates.
EnerNavi ist Ihre digitale 24/7-Unterstützung für Transparenz im Energieauditprozess
EnerNavi hilft Ihnen:
- Pflichten zu verstehen – EDL-G, EnEfG und Ausnahmen (ISO 50001 / EMAS)
- einzuschätzen, ob und warum eine Auditpflicht besteht
- Datenanforderungen, Prozessschritte und Rollen zu klären
- Unternehmensspezifische Hinweise und Vorbereitungslisten zu erstellen
- Verständlich aufzuzeigen, was Auditoren benötigen und wie Sie sich vorbereiten können
Ihr Auditor erhält durch EnerNavi sofort strukturierte, sortierte Informationen – Sie sparen Zeit, vermeiden Fehler und erhöhen Ihre Rechtssicherheit.
Ihr KI Energieberater bietet Ihnen:
Prüfung
Schnelle und transparente Einschätzung Ihrer Auditpflicht
Überblick
Rechtsgrundlagen und Abläufe einfach erklärt
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Effizienzgewinn für Auditor und Unternehmen
EnerNavi ersetzt keine individuelle Vor-Ort-Beratung, aber es liefert die Basis für gezielte Investitionsentscheidungen – rechtssicher, effizient und immer aktuell.
Häufig gestellte Frage
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 ist ein systematischer Prozess, bei dem der gesamte Energieverbrauch eines Unternehmens analysiert, Einsparpotenziale identifiziert und konkrete Empfehlungen zur Effizienzsteigerung entwickelt werden.
Nach deutschem Recht sind alle Nicht-KMU (also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme) zur Durchführung verpflichtet – sofern kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 besteht.